Rechtliches/Finanzierung

Seit 1997 bin ich nach dem Heilpraktikergesetz zugelassen. Seit 2004 als Gestalttherapeutin anerkannt nach den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie (dvg) und der European Association for Psychotherapy (EAP), als Supervisorin (dvg 2005) und als Traumatherapeutin (GPTG 2020)

 

Derzeit wird Gestalttherapie in Deutschland nur von privaten Krankenkassen bezahlt. Sollten Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben, so ist darüber zumeist eine Teilfinanzierung möglich. Außerdem kann ich über den Fonds Sexueller Missbrauch abrechnen. Eventuell besteht die Möglichkeit einer befristeten Finanzierung im Rahmen des Mental Plus Programms der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenn Sie daran interessiert sind, sprechen Sie mich bitte an. – Ansonsten hat es nach meiner Erfahrung durchaus Vorteile eine Therapie selber zu bezahlen: keine langen Wartezeiten, Wahlfreiheit des Therapieverfahrens, keine Diagnose in der Krankenakte, sehr eigenverantwortliches Arbeiten, intensive Sitzungen.

 

Eine Einzeltherapie setzt sich aus Stunden zu je 60 Minuten zusammen. Den Rhythmus lege ich mit meinen Klient*innen gemeinsam fest - je nach deren individuellen Entwicklungsbedürfnissen. Telefonische und online Termine biete ich bei Bedarf als zusätzliches Element in einer laufenden Therapie oder Supervision an.